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Verkehrsrecht - Beratung vom Rechtsanwalt - in Weinheim und Reilingen

Im Bereich des Verkehrszivilrechts beraten wir Sie zum Beispiel bei der Regulierung von Verkehrsunfällen als Fahrer, Halter, Beifahrer, Eigentümer des KfZ, sowohl zur Anspruchsdurchsetzung, als auch zur Anspruchsabwehr, außergerichtlich und gerichtlich.

Wir beraten und vertreten Sie im Fahrerlaubnisrecht bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen? Wir prüfen den Bußgeldbescheid und Tatvorwurf, vertreten Sie im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, beraten Sie z.B. auch im Zusammenhang mit der Vermeidung der Anordnung von Fahrverboten und vertreten Sie vor Gericht.

Unsere Tätigkeiten im Verkehrsstrafrecht umfassen die Strafverteidigung zum Beispiel beim Vorwurf der Verletzung folgender Tatbestände
Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Vollrausch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Pflichtversicherung, Fahrlässige Körperverletzung.

Beratungsanlässe können zum Beispiel zu den Themen Unfall, Schadensersatz, Fahrerlaubnis, Entzug, Wiedererteilung, Bußgeld, Anhörung, Fahrverbot,  Fahrerflucht, Trunkenheit, Nötigung, Körperverletzung, Rotlicht, Abstand, Versicherung, Haftpflicht, Vollkasko, Teilkasko, entstehen.

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