Die Vergütung unserer Tätigkeiten richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darin hat der Gesetzgeber umfassend, aber auch teilweise kompliziert, die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten geregelt. Einen Überlick geben die
Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer.
Wir besprechen den Umfang der voraussichtlich anfallenden Gebühren mit Ihnen im Voraus, ebenso wie die Abrechnungsmodalitäten.
Individuelle Vergütungsvereinbarungen runden unser Angebot ab. Je nach Einzelfall können Sie mit uns auch Pauschalen oder Abrechnungen nach Stundensatz vereinbaren.
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir die notwendige Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrem Rechtschutzversicherer.
Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen Termin vereinbaren? Rufen Sie uns an unter oder nutzen Sie unser
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