sonstiges

Weitere Kompetenzgebiete

  • Steuerrecht
    • Beratung für Unternehmer und Privatpersonen in allen Fragen des Steuerrechts
    • Anfertigung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen
    • Laufende Buchhaltung und Erstellung von betrieblichen Rechnungs- und Jahresabschlüssen
    • Betriebswirtschaftliche Beratung als sichere Grundlage für Ihr unternehmerisches Handeln
    • Vertretung in außergerichtlichen Verfahren gegenüber der Finanzverwaltung und bei finanzgerichtlichen Streitigkeiten

    Unsere Kanzlei kooperatiert seit vielen Jahren vertrauensvoll mit Herrn Dipl. Betriebswirt und Steuerberater Frank Hagen, Mannheim.



  • Jagdrecht / Waffenrecht

    Wir beraten und vertreten Sie im Zusammenhang mit Anspüchen aus den Bereichen


    • Jagdausübungsrecht und daraus abgeleitete Ansprüche
    • Jagdschadensrecht
    • Gestaltung und Prüfung von Jagdpachtverträgen
    • Beratung und Vertretung in allen Rechtsfragen rund um den Jagdschein (Erteilung, Entzug, etc.)
    •  Beratung und Vertretung in allen Rechtsfragen rund um die Waffenbesitzkarte, den Waffenschein und den Waffenhandel
    • Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen

    Als engagierter Lehrgangsreferent für die Vorbereitung zur Jägerprüfung und aktiver Jäger, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Speckhardt jederzeit, nicht nur mit theoretischem Fachwissen, sondern gerade mit langjähriger praktischer Erfahrung, beratend zur Seite.

  • Kaufrecht

    Wir beraten und vertreten sie im Zusammenhang mit Anspüchen aus den Bereichen

    • Durchsetzung des Erfüllungsanspruchs, z.B. Lieferung des
    • Kaufgegenstandes oder Zahlung des Kaufpreises
    • Nacherfüllung
    • Gewährleistung
    • Minderung
    • Schadensersatz
    • Rücktritt vom Vertrag
  • Darlehen

    Im Bereich des Bankrechts stehen wir Ihnen für eine begleitende Beratung und Vertretung im Hinblick auf alle Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis zu Ihrer Bank, insbesondere aus Darlehensverträgen, zur Verfügung.

  • Werkvertrag

    Im Bereich des Werkvertragsrechts beraten und vertreten wir Sie zum Beispiel

    • bei der Gestaltung des Werkvertrages, z.B. eines Bauwerkvertrages oder Reparaturvertrages
    • der Durchsetzung des Erfüllungsanspruchs, z.B. Herstellung des Werks oder Zahlung des Werklohns
    • bei Mängeln
    • bei gerichtlichen Verfahren aller Art
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