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Immobilie / Wohnung - Beratung vom Fachanwalt - in Weinheim und Reilingen

Die Entscheidung zum Erwerb oder zur Veräußerung einer Immobilie ist oftmals eine lebensbestimmende Handlung, bei der es vielfältige Fragen, zum Beispiel zur
  • Finanzierung
  • Beschaffung von Informationen über die Immobilie
  • Gestaltung und Prüfung des Kaufvertrages zur Sicherung Ihrer Rechte
  • Abwicklung des Kaufvertrages
zu Bedenken gilt. Da es oftmals um "viel" geht, ist eine fundierte Beratung im Hinblick auf den Immobilienkauf von Anfang an bedeutsam. Scheuen Sie keine unabhängige rechtliche Beratung. Rechtsanwälte beraten Sie ausschließlich nach Ihren Interessen, anders als Notare und Makler.

Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Grundstücksrechts zum Beispiel bei
  • der Durchsetzung von Nießbrauchs-, Wohn- und Vorkaufsrechten sowie
  • deren Bestellung
  • Streitigkeiten im Hinblick auf Hypotheken und Grundschulden nebst
  • Sicherungsabreden
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Grundstücke
  • Auseinandersetzungen mit dem Grundbuchamt
  • Streitigkeiten aus Grundstücksübertragungsverträgen einschließlich der
  • Durchsetzung von Rückübertragungsansprüchen
Wir betreuen Sie als Eigentümer oder Verwalter bei allen Fragen rund um das Wohnungseigentum und dessen Verwaltung, zum Beispiel bei
  • der Prüfung von Kaufverträgen vor Erwerb einer Eigentumswohnung
  • der Gestaltung von Teilungserklärungen zur Begründung von
  • Wohnungseigentum
  • Streitigkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Problemen der anteiligen Kosten- und Lastenverteilung
  • geplanten baulichen Veränderungen
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Beschlussanfechtungen
  • der Vertretung im Rahmen einer Eigentümerversammlung
  • Problemen mit Sondernutzungsrechten
  • Streitigkeiten mit dem Verwalter
  • der Prüfung der Rechtsmäßigkeit von Beschlüssen
  • Durchsetzung / Abwehr von Ansprüchen gegen Verwalter
  • der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen
  • der begleitenden Beratung des Verwalters im "Tagesgeschäft"
  • Schadensersatzforderungen
  • gerichtlichen Auseinandersetzungen aller Art
Nachbarechtliche Auseinandersetzungen bedeuten nicht selten eine erhebliche Einbuße an Lebensqualität. Umso wichtiger ist das notwendige Fingerspitzengefühl im Hinblick auf die Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Gleiches gilt für die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wir beraten und vertreten Sie zum Beispiel bei
  • Streitigkeiten um die Einhaltung von Grenzabständen für Bäume etc.
  • Überbbauungen des Nachbbargrundstücks
  • Problemen mit der Zulässigkeit von Einfriedungen
  • Lärmbeeinträchtigungen
  • Schadensersatzansprüchen
Im Bereich des Maklerrechts beraten und vertreten wir Sie als Makler oder Maklerkunde zum Beispiel bei
  • der Gestaltung des Maklervertrages
  • Problemen und Fragen zum Provisionsanspruch und dessen Durchsetzung
  • Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen
  • Fragen rund um die Makler- und Bauträgerverordnung
Wir betreuen Sie als Verpächter oder Pächter bei allen Fragen rund um Ihren Pachtvertrag, zum Beispiel bei
  • der Verhandlung des Pachtvertrages
  • der Vertragsgestaltung
  • Verhandlung von Änderungs- und Ergänzungsvereinbarungen
  • dem Ausspruch / der Abwehr von Kündigungen
  • Räumungs- und Herausgabeklagen
  • der Durchsetzung / der Abwehr von Pachterhöhungen
  • Schadensersatzforderungen

Das facettenreiche Immobilienrecht gehört zum Stoffkanon für den Erwerb der Zusatzqualifikation

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben besondere theoretische und pratische Kenntnisse in diesem Bereich erworben
und nachgewiesen. Der Fachanwaltstitel wurde ihnen von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe verliehen.

Beratungsanlässe können zum Beispiel zu den Themen Prüfung und Verhandlung Vertrag Kauf und Verkauf Grundstück, Haus und Wohnung, Pacht, Grundbuch, Nießbrauch, Wohnrecht, Fahrrecht, Wegerecht, Grundschuld, Hypothek, Makler, Provision, Nachbar, Grenzabstand, Lärm, Einfriedung, Zaun, Überbau, Wohnungseigentum, Anfechtung Beschluss, Teilungserklärung, Verwalter, Instandhaltung, bauliche Veränderung, Versammlung Eigentümer, entstehen.

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